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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Freie Trauungen und Willkommensfeiern mit Christina Jung

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle freien Trauungen und Willkommensfeiern, die durch Christina Jung (nachfolgend “Rednerin”) durchgeführt werden. Mit der Buchung erkennen Kund:innen diese Bedingungen verbindlich an.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung schriftlich bestätigt wurde – per E-Mail, über ein Buchungsformular oder über eine direkte Nachricht. Der vereinbarte Termin gilt als fixiert, sobald die Anzahlung in Höhe von 50 % des Honorars erfolgt ist.

3. Leistungsumfang
Die Leistung der Rednerin umfasst:
– ein individuelles Konzeptionsgespräch (online),
– ein ausführliches Vorgespräch (vor Ort oder online),
– die persönliche Ausarbeitung und Gestaltung der Zeremonie,
– die Durchführung der Feier (Trauung oder Willkommensfest) am vereinbarten Ort und Termin.
Sonderwünsche und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Honorar & Zahlungsmodalitäten
Das Honorar wird individuell vereinbart und nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
Alle Beträge verstehen sich in Euro, exklusive möglicher Reisekosten, sofern nicht anders geregelt.
Die Anzahlung beträgt 50 % des Gesamthonorars, der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Feier fällig.

5. Stornierung durch Kund:innen
– Willkommensfeiern:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Monate vor dem Termin möglich; danach werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer früheren Absage (mind. 2 Monate im Voraus) werden 50 % des Honorars einbehalten.
– Freie Trauungen:
Bis 6 Monate vor dem Termin werden 50 % des bereits gezahlten Honorars zurückerstattet. Bei späterer Stornierung ist das gesamte Honorar fällig.
In Ausnahmefällen (z. B. schwerer Krankheits- oder Trauerfall im engsten Familienkreis) wird eine kulante Lösung im persönlichen Gespräch gesucht.

6. Ausfall durch die Rednerin
Sollte die Rednerin aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt ausfallen, bemüht sie sich um qualifizierten Ersatz aus ihrem professionellen Netzwerk.
Falls kein Ersatz möglich ist, wird eine schriftlich ausgearbeitete Traurede zur Verfügung gestellt sowie auf Wunsch ein Briefing einer vom Paar gestellten Person zur Durchführung durchgeführt.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Umstände
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlich angeordneten Einschränkungen), die eine Feier unmöglich machen, wird gemeinsam nach einem Ersatztermin gesucht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, sofern die Feier innerhalb von 12 Monaten nachgeholt wird.

8. Nutzungsrechte & Bildmaterial
Die Rednerin behält sich vor, anonymisierte Inhalte (z. B. Zitate oder stimmungsvolle Bilder) für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media etc.) zu verwenden. Eine Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial erfolgt ausschließlich mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Beteiligten.

9. Gerichtsstand & Rechtswahl
Für sämtliche rechtlichen Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz.