Nein. Die standesamtliche Trauung wird durch eine freie Trauung nicht ersetzt oder gar überflüssig. Bei einer standesamtlichen Eheschließung handelt es sich um den Abschluss einen zivilrechtlichen Vertrag. Für diesen ist ausschließlich das Standesamt verantwortlich.
Eine freie Trauung bietet euch den Raum für eure Geschichte, für Romantik, Freuden- und Lachtränen – ohne Formvorschriften oder einzuhaltendes Protokoll.